In vielen klassischen Weinländern ist es üblich, dass sich die Weinwirtschaftsbeteiligten zu Branchenverbänden zusammenschließen, um die Entwicklung ihrer Region besser vorantreiben zu können. 2001 ist dies auch im Weinviertel mit der Gründung des Regionalen Weinkomitee Weinviertel geschehen.
Die Mitglieder der Regionalen Weinkomitees werden paritätisch von der Landwirtschaftskammer und der Wirtschaftskammer dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) vorgeschlagen, um auch alle Spektren der Weinwirtschaft im Gebiet abzudecken. Die Aufgaben der Mitglieder sind gemeinsame Marketing- und Produktionsstrategien festzulegen, denn sie wissen am besten, was für ihre Region erforderlich und wirksam ist. Sie kennen die lokale Weinwirtschaft, die Region mit ihren Vor- und Nachteilen, die Anforderungen und Notwendigkeiten am Markt und sind somit am geeignetsten erfolgversprechende Konzepte zu realisieren. Über die Aktivitäten des Regionalen Komitees wacht das Nationale Weinkomitee.
Das Nationale Weinkomitee
Das Nationale Weinkomitee ist de facto der Filter zwischen den Beschlüssen und Anregungen der Regionalen Komitees und den Verordnungen des Bundesministers. Es wird wie das Regionale Weinkomitee vom Bundesminister auf 5 Jahre bestellt. Die Aufgaben umfassen Bereiche wie Überprüfung der Zusammensetzung der Mitglieder und Überprüfung der Beschlüsse der Regionalen Weinkomitees und vor allem die ausgewogene Abdeckung aller Bereiche der österreichischen Weinwirtschaft.
Das Nationale Komitee umfasst insgesamt 27 Mitglieder, 9 Personen werden jeweils von der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer und der Wirtschaftskammer vorgeschlagen, weitere 9 Vertreter werden von den Weinbau treibenden Bundesländern, dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie der Österreich Wein Marketing GmbH gestellt.